1. Vereinbarung einer verkehrspsychologischen Sprechstunde zur Fahreignungsberatung
Sie sollten keine Zeit verlieren und so früh wie möglich eine Fahreignungsberatung in Anspruch nehmen. Erfahren Sie mehr über Abstinenzzeiträume und den erforderlichen Belegen, z.B. Leberwerten und Urinscreenings. Bei anderen Anlässen können auch gerichtliche oder therapeutische Belege erforderlich sein, z.B. ein Antiaggressionstraining, der Besuch einer Selbsthilfegruppe oder die Inanspruchnahme einer Therapie.
Folgende Fragen werden geklärt:
2. MPU-Vorbereitung
Glückwunsch, Sie haben sich für eine MPU-Vorbereitung entschlossen und Ihre Chancen für ein positives Gutachten deutlich erhöht, denn die Durchfallquote beträgt ohne Vorbereitung mehr als 50%.
Wir bieten Ihnen an dieser Stelle eine intensive Einzelberatung (Intervention) an, die je nach Fragestellung der Behörde von unterschiedlicher Dauer sein kann.
Wir sprechen gemeinsam über die Fehler, das Delikt, die Ursachen und über die Möglichkeit in Zukunft fehlerfrei zu fahren. Sie erfahren alles über den Ablauf einer MPU und über mögliche Fragen des Gutachters.
Sie erhalten von uns am Ende der Vorbereitung eine individuelle Teilnahmebestätigung zur Vorlage bei der Gutachtenstelle.
3. Gutachtensimulation
Einige Tage vor der MPU gehen wir gemeinsam die psychologischen Fragen durch und beseitigen alle Unsicherheiten. Sie haben die Möglichkeit sich selbst in dieser Testsituation zu überprüfen und an Sicherheit zu gewinnen.
4. Auswahl der Gutachtenstelle
Sie bestimmen, bei welcher Gutachtenstelle die MPU gemacht werden soll. Ihre Auswahl teilen Sie beim Neuantrag Ihres Führerscheins der Behörde mit. Ihre Führerscheinakte wird versiegelt und an die Gutachtenstelle verschickt.
5. Teilnahmebescheinigung zur MPU-Vorbereitung
Sie erhalten nach Beendigung der verkehrspsychologischen Intervention (MPU-Vorbereitung) eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung:
6. Tag der MPU
Auf Wunsch begleiten wir Sie gerne zur Gutachtenstelle, um Ihnen ein wenig die Aufregung zu nehmen. Wir kennen einige Gutachter persönlich und können Ihnen sagen, auf welche Weise bestimmte Gutachter in der Vergangenheit beurteilt haben.
7. Abgabe des Gutachtens bei der Führerscheinstelle
Das Gutachten lassen Sie sich von der Gutachtenstelle immer nach Hause schicken, bitte nie direkt zur Führerscheinstelle.
Wenn alle oben aufgeführten Punkte beachtet wurden, dann sollten Sie gegen Vorlage Ihres positiven Gutachtens Ihren Führerschein erhalten. Allerdings hat die Führerscheinbehörde das Recht das Gutachten zu prüfen und sogar die Fahrerlaubnis zu verweigern, wenn das Gutachten nicht nachvollziehbar ist. Dieses kommt allerdings sehr selten vor und Ihr Gutachten sollte bestimmt nicht dabei sein.
Manchmal dauert es auch ein bis zwei Tage, bis die Behörde Ihr Gutachten überprüft hat. Es kann sein, dass Sie dann einen vorläufigen Führerschein erhalten.
Gute Fahrt!