Das Straßenverkehrsgesetz und die Fahrerlaubnisverordnung sehen für auffällig gewordene Kraftfahrer bestimmte Kurse vor. Diese werden von der Behörde zur Vermeidnung von weiteren Verkehrsdelikten empfohlen oder angeordnet nach §36 FeV:
A: Die Verkehrsbehörde ordnet die Teilnahme an. Der Führerschein kann dann behalten werden, wenn die Teilnahme innerhalb der gesetzten Frist erfolgt ist.
B: Die Staatsanwaltschaft macht die Auflage, um ein Verfahren einzustellen.
Neu:
Seit dem 01.05.2014 gibt es für langjährige Inhaber der Fahrerlaubnis neue Fahreignungsseminare zum Punkteabbau.
Unser Tipp:
Machen Sie das besondere Aufbauseminar bei einem qualifizierten Anbieter, denn hier arbeiten besonders qualifizierte Psychologen. Wir empfehlen den Medizinisch- Psychologischen Dienst der Dekra Akademie GmbH. Kontakt in Berlin.