Abstinenzkontrolle dürfen nur von einem akkreditierten Labor durchgeführt werden, da die Anforderungen an eine fachgerechte Erbringung der Nachweise sehr hoch sind, z.B.:
Des Weiteren sind die Kontrollen und Abstinenzzeiten für Alkohol- oder Drogenkonsum unterschiedlich lang und umfangreich, so dass immer im Einzelfall entschieden werden muss.
Nachweise können erbracht werden durch Urinscreenings, Haaranalysen und Blutuntersuchungen:
Unser Tipp:
Erkundigen Sie sich frühzeitig über die erforderliche Kontrolle bei einem Verkehrspsychologen. Das Straßenverkehrsamt kann Ihnen keine Auskunft darüber geben, weil kein Fachwissen in diesem Bereich vorhanden ist.