Wir sind seit dem Jahr 2011 spezialisiert in der MPU-Vorbereitung (Syn. Depperl-Test, Idiotentest) und haben vielen Klienten aus ganz Hessen zum Führerschein geholfen aus: Frankfurt a.M., Offenbach am Main, Marburg, Biedenkopf, Wiesbaden, Rüsselsheim, etc.
Wir beraten Sie bei verkehrspsychologischen Fragestellungen der Verkehrsbehörden und Führerscheinstellen und bereiten Sie professionell auf die Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU) /Gutachten im Rhein-Main Gebiet (Fankfurt am Main, Offenbach am Main) vor, wenn Ihnen der Verlust des Führerscheins droht bzw. dieser eingezogen worden ist.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt im:
Wir coachen Menschen, die z. B. ihre sportlichen Leistungen verbessern wollen oder im Unternehmen auf gesunde Art und Weise Verantwortung übernehmen möchten. Wir analysieren Verhaltensmerkmale und suchen nach schnellen und effizienten Lösungen für Ihre Fragen.
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In einem vertrauensvollen Rahmen garantieren wir Ihnen absolute Diskretion (Schweigepflicht nach § 203 StGB).
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Raserurteil: 18.06.2020
Auto-POSING: 16.02.2020
Neue Gesetzte im Straßenverkehr; s. Straßenverkehrsordnung: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-bundesrat.html
Das sogenannte Auto-Posing kann künftig wirksam geahndet werden: Durch die StVO-Novelle kann die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem unnützen Hin- und Herfahren von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben werden.
Unerlaubtes Nutzen einer Rettungsgasse; 16.02.2020
Bei Nichtbilden einer Rettungsgasse drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Außerdem droht für diese Verstöße künftig die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister.
Raser: Fahrverbot bei geringerer Geschwindigkeitsüberschreitung; 16.02.2020
Bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen als bisher wird ein Monat Fahrverbot verhängt. Dies gilt innerorts bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h.
Verkehrsgerichttag 2020
Aggressivität im Straßenverkehr
Wie andere Patienten, die mit Medikamenten behandelt werden, die die psychomotorische Leistungsfähigkeit beeinträchtigen können, dürfen auch Cannabis-Patienten am Straßenverkehr teilnehmen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Es ist nicht das erste Gericht, das ein solches Urteil gefällt hat.
Juristisches Neuland": Patient darf unter Cannabis-Einfluss Auto fahren
Düsseldorf. Autofahren unter Drogeneinfluss? In Deutschland gibt es dahingehend strikte Regeln und entsprechende Strafen bei Missachtung – am Düsseldorfer Verwaltungsgericht wurde nun ein Urteil gesprochen, das für Diskussionsstoff sorgt.
Ein 35-Jähriger Handwerker, der aus medizinischen Gründen Cannabis verordnet bekommt, darf trotzdem Auto fahren. Das entschied das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Donnerstag. Der Rhein-Kreis-Neuss wurde verpflichtet, ihm einen Führerschein auszustellen.
Ein Gutachter hatte dem Kläger aus Dormagen die volle Fahrtüchtigkeit unter Cannabiseinfluss attestiert - sogar für Lastwagen. Die Entscheidung sei aber kein Freibrief für Cannabispatienten, sich ans Steuer zu setzen, betonte der Richter. Richter Dr. Stuttmann sprach laut Bild-Zeitung von „juristischem Neuland“, da bundesweit zuvor noch kein Gericht in einem „Hauptsacheverfahren“ so entschieden habe.
Individuelle Prüfung bei entsprechenden Fällen
Jeder Fall müsse einzeln geprüft werden. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht habe damit erstmals einen solchen Fall in einem Hauptsacheverfahren entschieden. Bislang habe es nur Eilentscheidungen gegeben. Gegen die Entscheidung kann der Kreis Neuss beim Oberverwaltungsgericht Münster in Berufung gehen (Az.: 6 K 4574/18).
Bekifft am Steuer – Führerschein nicht automatisch weg
Sofern sich Autofahrer nach dem Konsum von Alkohol, Cannabis oder anderen Drogen fahruntauglich ans Steuer setzen, wird der Führerschein normalerweise eingezogen. Laut eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig aus dem Frühjahr 2019 führt eine einmalige Autofahrt unter Cannabiseinfluss allerdings nicht mehr automatisch dazu, dass dies passiert. Stattdessen müssen die Fahrerlaubnisbehörden zunächst eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen Der THC-Grenzwert für Autofahrer liegt bei einem Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blutserum.
(Quelle: http://www.cannabis-med.org/german/acm-mitteilungen/ww_de_db_cannabis_artikel.php?id=297)
Müdigkeit am Steuer
11.02.2019
Müdigkeit verursacht 18,2% aller Unfälle. https://www.bibliomedmanager.de/zeitschriften/artikeldetailseite-ohne-heftzuweisung/37441-klare-regelungen-zum-schutz-vor-ueberlastung/
Neue MPU-Gebühren
29.10.2018
Die MPU-Gebühren können von nun an frei von den Gutachtenstellen gesetzt werden. Bisher bestimmte die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr die Höhe der Gebühren.
Cannabispatienten müssen Waffenschein abgeben
22.02.2018
Wer Cannabis aus medizinischen Gründen konsumieren darf, muss seinen Waffenschein abgeben. Das hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
(Aktenzeichen: 21 CS 17.1521).
http://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/17a01521b.pdf
Cannabiskonsum und Fahreignung
24.-26.01.2018
https://www.deutscher-verkehrsgerichtstag.de/images/pdf/5AK_empfehlungen_56_vgt.pdf
Hier stehen die aktuellen Empfehlungen des Verkehrsgerichtstag in Goslar.
Neues Gesetz zu THC / Cannabis:
6. März 2017: THC ist nun verschreibungsfähig und der Hanfverband meldet dazu: https://hanfverband.de/nachrichten/pressemitteilungen/gesetz-fuer-cannabis-als-medizin-tritt-in-kraft
Neues Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe (NpSG)
im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten:
21.11.2016 s.unter http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl116s2615.pdf%27%5D__1480450264938
Artikel 3: "Es ist verboten, mit einem neuen psychoaktiven Stoff Handel zu treiben, ihn in den Verkehr zu bringen, herzustellen, ihn in den, aus dem oder durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, ihn zu erwerben, ihn zu besitzen oder ihn einem anderen zu verabreichen."
Alkohol: Situation in Deutschland
Juli 2016; Fetale Alkoholspektrum-Störung: "Jedes Jahr kommen in Deutschland zahlreiche Kinder mit Fetalen Alkoholspektrum-Störungen (FASD) zur Welt. Die jungen Patientinnen und Patienten werden bislang oft nicht richtig oder fehldiagnostiziert. Eine frühe, korrekte Diagnose ist jedoch wichtig, um die betroffenen Kinder und Jugendlichen adäquat zu fördern und ihnen ein selbstständiges Leben zu ermöglichen. Ein vom Bundesministerium für Gesundheit geförderter Expertenkonsens hat nun eine entsprechende wissenschaftliche Diagnose-Leitlinie entwickelt". Lesen Sie mehr: http://www.drogenbeauftragte.de/drogen-und-sucht/alkohol/alkohol-situation-in-deutschland.html
Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU):
Alkohol-Interlock und Empfehlungen zur MPU. Der Verkehrsgerichtstag empfiehlt durchaus die Einführung des Interlocks, hält aber die MPU für unverzichtbar, da sich nur durch eine gezielte psychologische Intervention langfristig das Verhalten verändern kann. Der 55. Deutsche Verkehrsgerichtstag (55. VGT) fand vom 25. bis 27. Januar 2017 in Goslar statt: http://www.deutscher-verkehrsgerichtstag.de/
10.2015; Tilgungsfristen
Besondere und kuriose Verkehrsvorschriften im Ausland: